Vision und Ziele

Barrierefreiheit in deutschen Sportstätten: Ein Hindernis für inklusiven Sport

Im Jahr 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz) in Kraft getreten. Demnach müssen Bauten des Bundes und öffentliche Einrichtungen „entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden“ (§8 Abs. 1). In der Sportpraxis sieht das jedoch anders aus. In vielen Sportstätten in Deutschland ist Barrierefreiheit nicht gegeben. Ein großer Anteil der Personen mit Behinderung treibt gar keinen Sport, was unter anderem auch auf die mangelnde Barrierefreiheit deutscher Sportstätten zurückzuführen ist.

Das Zertifizierungsprogramm ACCERT soll zukünftig mehrere Zwecke erfüllen

Ein Sportler im Rollstuhl macht Dehnübungen, um sich auf das Training vorzubereiten.

BetreiberInnen barrierefreier Sportstätten sollen zukünftig das Zertifikat unseres Zertifizierungsprogramms erlangen können und damit einen wichtigen Beitrag zu einer offenen Gesellschaft leisten. Auch durch wirtschaftliche Wettbewerbsvorteile gegenüber nicht-zertifizierten Anbietern profitieren unserer EndabnehmerInnen.
Unser Ziel ist es, dass sich möglichst viele Sportstätten, die unsere Programmanforderungen erfüllen, zertifizieren lassen.

Momentan entwickeln wir die Kriterien, die bei der Durchführung der Zertifizierung geprüft werden und beschäftigen uns mit der Frage, wer die Zertifizierungen durchführen wird. Interessierte Zertifizierungsstellen können sich gerne bei uns melden.

ACCERT schafft Zugang in Sportstätten für alle.